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Ein unzurechnungsfähiger Laptop-Dieb PDF Drucken E-Mail
Freitag, 4. November 2011
Martin Eglis Ferienstimmung verflog schlagartig als er sein in Bilbao parkiertes Wohnmobil aufgebrochen und ausgeraubt vorfand. Zwei Kreditkarten und zwei Laptops waren ihm abhanden gekommen. Der Zürcher erstattete sofort Anzeige. Ohne Erfolg. Nun zog er ein As aus dem Aermel, mit dem die Diebe nicht gerechnet hatten. Beim Kauf der Geräte hatte Egli ein Programm installiert, mit dem er weiterhin Zugriff auf das Laptop hatte, sobald es ans Internet angeschlossen wurde. Wochen später konnte er die Diebe über eine IP-Adresse in Bilbao lokalisieren. «Ich konnte dann auf meinen Computer zugreifen, unbemerkt die Laptop-Kamera einschalten, die Nutzer filmen und Screenshots vom Bildschirm machen», sagt Egli.

Auf seiner Internetseite fordert Egli nun die Diebe dazu auf, die Beute zurück zu geben. "Der Countown läuft. Ohne Meldung über das Gästebuch seht ihr euch bald auf Youtube", steht dort auf spanisch. Egli weiss, dass die Diebe über das Ultimatum Bescheid wissen. Sie besuchten seine Website - mit seinem Computer.

Egli begibt sich mit seiner Aktion auf juristisches Glatteis. Selbstjustiz ist strafbar, Nötigung ein Delikt. Ganz anders sieht es für die Täter aus. Die Frau konsumiert gerne Hip-Hop-Videos, der Mann Pornoseiten - mehrere Stunden pro Tag. Gerade dieser Umstand dürfte dem Dieb aber zu Hilfe kommen, denn Suchtverhalten wirkt sich strafmildernd aus. Im Strafgesetzbuch heisst es, schuldig gesprochen werden kann nur derjenige, der zurechnungsfähig ist. Doch die Zurechnungsfähigkeit ist bei einem Süchtigen per Definition schon eingeschränkt. Wenn der Dieb also auf Sexsucht plädiert, dann wird es schwierig ihn zu bestrafen.

Mit einer ähnlichen Begründung könnte auch Egli einer Strafverfolgung wegen Selbstjustiz entgehen. Er müsste nur glaubhaft erklären können, dass er süchtig nach seinem Eigentum ist, denn weshalb sonst würde er sich so viel Arbeit machen, um den Laptop wieder zurück zu bekommen? Ob er bei Richtern mit einem solchen Ansinnen Gehör finden wird, ist hingegen zweifelhaft. Denn der Wunsch nach Eigentum gilt nicht als Sucht, sondern als erstrebenswertes Ziel.

Der Vollständigkeitt halber sei noch erwähnt: das Diebespaar hat sich bis heute nicht gemeldet. Das Interesse der spanischen Polizei wurde durch die Aktion aber geweckt.

Schweizer droht Laptop-Dieb mit Pranger

PS: Schuld - und nicht etwa Schulden - ist das Hauptthema meines Buches, das demnächst erscheinen wird. Wie nahe Schuld und Schulden zusammen liegen, lässt sich unschwer bei der griechischen Tragödie erkennen.

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RSS Kommentare Kommentare (2)

Geschrieben von: Karlheinz website, am 07-11-2011 07:52
Zunehmend ist "Selbstjustiz" der einzige Weg zur Gerechtigkeit. Die Morde an Kennedy, Barschel und Buback beispielsweise wurden durch Private hinterfragt, die Staatsanwaltschaft hätte sie nicht weiter verfolgt. Polizei und Justiz sind hauptsächlich mit der Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten befasst, sie stehen längst nicht mehr auf der Seite der 99%, sondern nehmen nur noch die Interessen der 1% wahr.

Geschrieben von: Collin website, am 09-11-2011 12:43
Man muss schon sagen. Schlau hat der Notebook Besitzer auf jeden Fall gehandelt. Doch leider hat er damit kein Erfolg gehabt.


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