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Mittwoch, 13. August 2008 |
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Also doch
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Ich halte diese Argumentation für nicht haltbar. Logischer erscheint mir, dass die Marktakteure bereits gestern reagierten als klar wurde, dass die SEC die Regel nicht nochmals verlängern würde. Zumindest die Aktienkurse der betroffenen amerikanischen Unternehmen unterstützen meine These:
Bank of America - 6.74 % Citigroup - 6.46 % Goldman Sachs - 6.01 % JP Morgan - 9.48 % Lehman Bros - 12.09 % Merrill Lynch - 6.08 % Morgan Stanley - 6.37 % Fannie Mae - 4.52 % Freddie Mac - 4.11 %
Laut einer Meldung der New York Post sei die SEC nun eifrig dran eine Regel zusammen zu stellen, die das naked short selling permanent einschränken soll. Eine andere Option sei von Marktakteuren eine Strafgebühr einzufordern, wenn sie die leerverkaufte Aktien nicht innerhalb der 3-Tages-Frist entweder zurück kaufen oder ausleihen. (SEC PLOTS PROPOSAL TO DETER SHORT SELLERS)
Mir gefällt die zweite Option. Sollte die Strafgebühr der Gebühr des Ausleihens entsprechen, werden wir schnell sehen, ob naked shorts nur aus Marktgründen eingegangen wurden, wie dies in manchen Blogs diskutiert wird.
Nur noch mal zum Verständnis, weil die Dinge in den Medien ständig durcheinander gebracht werden. Naked Short Selling darf nicht mit Short Selling (übliche Leerverkäufe) verwechselt werden. Naked Short Selling ist in den meisten Ländern verboten und deren Zuwiderhandlung wird mit Strafgebühren belegt.
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